ich hätte euch gerne gefragt , ob ein Vater eine große Summe in einem Sparbuchkonto einlegen darf , wo sein Sohn in juristischen Schwierigkeiten steckt ? Wie kann man den Vater dazu bringen seinen eigenen Sohn vor dem Gefängnis retten ? Gibt es ein § , wo den Vater dazu zwingt die Zukunft des eigenen Sohnes zu retten ?
Danke für eure Rückmeldung im Voraus.
L.G
ich kenne § 1601 BGB -> Verwandte müssen einander Unterhalt gewähren. Eine Pflicht zur Rettung vor dem Gefängnis sehe ich jetzt nicht.
Ist Ihrem Sohn wohl Ersatzhaft angedroht worden, falls er eine Geldforderung nicht bezahlt!? Auch dann sind Sie nicht verpflichtet einzuspringen. Sonst könnte jedes Kind Schulden machen bis der Arzt kommt und die Eltern müssten haften.
Oben genannte Vorschrift gilt für das Existenzminimum
26. Dezember 2011 um 15:47
Danke der Rückmeldung ,selbst wenn die Nachricht mir meine Angst nicht abgenommen hat(((
L.G