Kaufpflicht?

Netti_48 - 4. November 2010 um 14:12
 goalgetter - 4. November 2010 um 14:14
"Das Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf" steht bei meinem Bäcker um die Ecke. Jetzt haben manche Leute aber doch Brötchen angefasst ohne sie kaufen zu müssen. Was stimmt denn nun?

Danke schon mal

1 Antwort

der Satz ist unsinn!

das berühren der ware verpflichtet höchstens zum schadensersatz, wenn nachgewiesen werden kann, dass das brötchen nur noch billiger verkauft werden konnte


also keine angst