"Das Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf" steht bei meinem Bäcker um die Ecke. Jetzt haben manche Leute aber doch Brötchen angefasst ohne sie kaufen zu müssen. Was stimmt denn nun?
das berühren der ware verpflichtet höchstens zum schadensersatz, wenn nachgewiesen werden kann, dass das brötchen nur noch billiger verkauft werden konnte