Fahrlässige sachbeschädigung

ürgen - 26. Dezember 2011 um 18:30
 franco - 26. Dezember 2011 um 18:36
Guten Tag, ich habe mich mal umgehört: fahrlässige sachbeschädigung ist anscheinend nicht strafbar (laut stgb). mein nachbar hat aber bei seinem besuch bei mir eine vase versehentlich umgeworfen. sie hat neu 499 euro gekostet. heißt das nun, dass ich auf dem schaden sitzen bleibe?

1 Antwort

Hallo,
nur weil fahrlässige sachbeschädigung laut stgb nicht strafbar ist, heißt das noch lange nicht, dass du zivilrechtlich keine ansprüche geltend machen kannst!
dein nachbar muss dir wegen unerlaubter handlung den schaden ersetzen!

franco