schanine
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26. Dezember 2011 um 19:01
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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26. Dezember 2011 um 19:02
Guten Tag, Kurze Frage bitte.
Ich wollte ein Appartement mieten , aber der Vermieter verbietet mir meine Katzen zu behalten.
Hat er als Eigentümer das Recht dazu ?
Es wäre nett , wenn ihr mich orientieren würdet.
Vielen Dank schon mal.
mfG
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 26. Dezember 2011 um 19:02
Hi !
Die Antwort lautet nein.
Zitat: " Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.
Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden".
Quelle: https://rp-online.de/leben/ratgeber/ *
mfG