Kurze Frage bitte.
Im November 2011 habe ich mich strafrechtlich gemacht als ich in einen Laden eingebrochen hatte. Ich war noch 17 . Nun wird die Gerichtssitzung im Februar 2012 stattfinden. Da bin ich schon 18 Jahre alt.
Fraglich ist es , nach welchem Gesetz werde ich verurteilt ? Jugend oder Erwachsenengesetz?
Ich danke allen , die mich orientieren wollen.
L.G
hallo,
das jugendstrafrecht findet nicht nur bei minderjährigen anwendung. auch wenn du älter als 18 jahre alt bist, kann das jugendstrafrecht angewandt werden. nämlich dann, wenn dir die nötige reife fehlt um den fehler einzusehen.
mfg
hannes
Guten Morgen !
ich war kindisch . Das muss ich eingestehen aber ich will nicht ins Gefängnis deswegen((((. Ich hoffe, der Richter wird mich nicht dahin schicken. Danke der Rückmeldung auf alle Fälle)).
Gruß
28. Dezember 2011 um 09:09
ich war kindisch . Das muss ich eingestehen aber ich will nicht ins Gefängnis deswegen((((. Ich hoffe, der Richter wird mich nicht dahin schicken. Danke der Rückmeldung auf alle Fälle)).
Gruß