Als mein Freund und ich aus Kaufhof rausgehen wollten, kam ein Sicherheitsmann auf uns zu und forderte die Öffnung des Rucksacken , der mein Freund bei sich hatte.
Hat er das Recht dazu ?
Ich danke euch schon mal für Rückmeldung.
L.G
Hallo, deine Tasche darf nur dann kontrolliert werden, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass du unbezahlte Waren darin hast und diese klauen willst.
Es darf also nicht einfach so eine "Routinekontrolle" bei jedem durchgeführt werden.
Hallo !
Also geklaut haben wir nicht . Ich glaube , der Typ wollte sich nur zeigen Der Angeber. Danke der Rückmeldung . jetzt weiß ich was ich zum nächsten Mal zu sagen habe))).
L.G
28. Dezember 2011 um 09:27
Also geklaut haben wir nicht . Ich glaube , der Typ wollte sich nur zeigen Der Angeber. Danke der Rückmeldung . jetzt weiß ich was ich zum nächsten Mal zu sagen habe))).
L.G