Das Berliner Testament bezeichnet im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem diese sich wechselseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig einen oder mehrere Dritte zum Erben desjenigen Ehegatten/Partners bestimmen, der länger lebt (vgl. § 2269 BGB).
-> ist also eine spezielle Möglichkeit für Verheiratete.
Hallo zusammen !
Ich habe eine Frage. Ich hoffe, es wird kein Problem sein , sie hier zu stellen.
Es geht ums sogenannte Gemeinschaftliche Testament. Was muss dabei bedenken? Mein Partner meint , dass man das gemeinschaftliche Testament frei verfassen lässt die Notargebühren zu sparen.
Wäre es möglich? Wäre dann das Testament wirksam?
Danke euch für jeden Tipp.
MfG