Guten Tag,
Gerade befinde ich mich in sehr schwierigen Lage. Ich bin Doppel-staatsbürgerliche Studentin ( Engländerin /Tunesierin). Ich habe vor vier Jahren ein Kind bekommen und es immer ohne eigene Papier. Ich war bei der englischen Botschaft die britische Staatsbürgerschaft für meine Tochter zu beantragen , man meinte zu mir sie dürfte sie nicht bekommen , weil ich nicht-dort länger als 3 Monate aufgehalten hatte und mein Kind( dritte Generation ) ist auf fremdes ( tunesisches ) Boden geboren.
Nun weiß ich nicht , was ich tun kann ihr die Papiere zu regeln;
Hier in Baden -Württemberg meinten die Behörden man hat kein Recht auf deutsche Papiere , solange man nicht in Deutschland geboren wurde.
Ich danke euch für eurer Verständnis und für eure Hilfe im Voraus.
PS: ich bin allein erziehende Mutter.
L.G
Hallo Noely !
Danke , dass du meinen Eintrag gelesen hast. Ich glaube , ich muss die Services eines Anwaltes in Anspruch nehmen .Man kann weder im Rathaus noch in der jeweiligen Botschaften die Sache erledigen. Danke nochmal)))
MFG
29. Dezember 2011 um 09:20
Danke , dass du meinen Eintrag gelesen hast. Ich glaube , ich muss die Services eines Anwaltes in Anspruch nehmen .Man kann weder im Rathaus noch in der jeweiligen Botschaften die Sache erledigen. Danke nochmal)))
MFG