Die Katzen meiner Nachbarn machen dauernd vor unsere Haustüre. Einmal habe ich das Viech dabei erwischt und weggetreten. Die Nachbarn haben mir jetzt Tierarztkosten in Höhe von 67,80€ in Rechnung gestellt. Das muss doch ein Scherz sein. Mit welchen §§ kann ich kontern?
§§ 903, 229 bgb zum beispiel
die katze wird rechtlich wie eine sache behandelt wenn nichts anderes bestimmt ist (§ 90a bgb)
wenn jemand ihr eigentum oder ihren besitz beeinträchtigt dürfen sie diese angriffe in angemessenem rahmen abwehren.das wegscheuchen einer katze mit dem fuß gehört aus meiner sicht dazu.man kann nicht von ihnen verlangen, dass sie das tier wegstreicheln oder mit der hand wegschubsen schließlich riskieren sie dann gekratzt zu werden