Guten Tag,
auf der Autobahn war ein Wagen vor mir. Ich dachte zuerst, es wäre die Polizei, aber es waren Feldjäger. Die hatten auch ein Blaulicht auf dem Dach. Dürfen die das eigentlich bzw. haben die dann die gleichen Rechte wie die Polizei?
das Sonderrecht im Straßenverkehr (Wegerecht) gilt wie für die Polizei auch für die Bundeswehr. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Blaulicht und Einsatzhorn gleichzeitig verwendet werden.
Wenn das Blaulicht eingeschaltet wird, hat derjenige Sonderrechte, darf sich also im Verkehr privilegiert fortbewegen. Wozu die Feldjäger Blaulicht brauchen, weiß ich nicht, aber ich würde dann Platz machen. Insofern haben sie die gleichen Rechte wie die Polizei, aber natürlich nur im Straßenverkehr.