Feldjäger: Sonderrechte im Straßenverkehr?

mika - Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:29
 Gesperrt profil - 24. Januar 2019 um 00:56
Guten Tag,
auf der Autobahn war ein Wagen vor mir. Ich dachte zuerst, es wäre die Polizei, aber es waren Feldjäger. Die hatten auch ein Blaulicht auf dem Dach. Dürfen die das eigentlich bzw. haben die dann die gleichen Rechte wie die Polizei?

2 Antworten

Hallo,

das Sonderrecht im Straßenverkehr (Wegerecht) gilt wie für die Polizei auch für die Bundeswehr. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Blaulicht und Einsatzhorn gleichzeitig verwendet werden.

Gruß vom CCM-Team
Wenn das Blaulicht eingeschaltet wird, hat derjenige Sonderrechte, darf sich also im Verkehr privilegiert fortbewegen. Wozu die Feldjäger Blaulicht brauchen, weiß ich nicht, aber ich würde dann Platz machen. Insofern haben sie die gleichen Rechte wie die Polizei, aber natürlich nur im Straßenverkehr.
Die Antwort basiert auf Vermutung und muss nicht korrekt sein.