Verkehrsrecht

becker - 30. Dezember 2011 um 10:34
 B.Rogge - 30. Dezember 2011 um 10:34
Guten Tag,

im berufsverkehr hat mich eine alte frau total genervt.ich habe überhaupt nichts gemacht, aber sie hat mir einen vogel gezeigt und wild gestikuliert.mir ist es dann zu blöd geworden und ich habe ihr auch einen vogel gezeigt.dann hat sie sich wieder aufgeregt
später haben wir uns auf einem supermarktparkplatz noch einmal getroffen -.- sie hat gesagt, dass sie mich anzeigen will weil ich ihr einen vogel gezeigt habe: könnte sie das theoretisch?

1 Antwort

Hi, klar kann sie dich anzeigen, aber damit wird sie nichts erreichen. Schließlich wurden Sie zuerst durch durch sie beleidigt, indem sie Ihnen einen Vogel gezeigt hat.dagegen dürfen Sie sich natürlich zur Wehr setzen mit gleichen Mitteln und in gleicher Intensität. Auch Beleidigungen sind rechtswidrig und man darf sich dagegen wehren