ich habe vor weihnachten einen pullover für meinen mann gekauft. er wr ihm aber eine nummer zu klein. nun bin ich heute wieder in der geschäft und wollte ihn umtauschen, natürlich gegen geld. zumal in dem geschäft nun alle winterpullover total ausgesucht sind.
die verkäuferin hat mir aber - erst widerwillig - nur einen gutschein augehändigt, der 4 jahre gültig ist. meinem mann gefällt der stil in diesem männergeschäft aber generell nicht, deswegen will ich unbedingt das geld ausbezahlt bekommen (immerhiin 69,90€).
Wie mache ich das am besten?
Hallo!
Du hast gar keinen anspruch darauf, den pullover umtauschen zu können. von daher hast du noch glück gehabt, dass die verkäuferin dir überhaupt einen gutschein gegeben hat. rechtlich besteht das umtauschrecht nämlich nur bei mängeln. dass deinem mann der pullover nicht passt, wäre im sinne des gesetztes aber kein mangel!