Ich habe mich telefonisch mit meinem Nachbarn heftig gestritten. Ehrlich gesagt rief ich meine Gedächtnis in Bezug auf meine erlernte Straßensprache auf.
Am Telefonat meinte er mir zum Schluss, dass er mich aufgenommen hat mich anklagen zu wollen.
Dienen die Aufnahmen als Beweismittel ?
Ich danke euch für Rückmeldung im Voraus.
L.G
4. Januar 2012 um 09:14
Vielen Dank für deine schnelle und gute Nachricht)))
L.G