Außereheliches Kind

greser - 3. Januar 2012 um 19:40
 Kellman - 3. Januar 2012 um 19:40
Guten Tag,
ist ein uneheliches Kind auch ein Pflichtteilserbe? Ich vermute, dass eine solche "Überraschung" nach dem Tod meines Mannes auf uns zukommen könnte. Deshalb informiere ich mich gerne vorzeitig.

Könnte mir das jemand beantworten, bitte?

1 Antwort

hallo

klar, jedes kind ist auch pflichtteilsberechtigt, wenn es von der erbfolge ausgeschlossen wurde und nicht verzichtet bzw erbunwürdig. das gilt auch für außereheliche kinder. diese sind gleichberechtigt mit ehelichen kindern.

der pflichtteilsanspruch ist jedoch etwas speziell. z.b.: http://www.recht-finanzen.de/contents/erben-schenkung/pflichtteil-und-testierfreiheit

ich habe schon die wildesten sachen gehört was probleme angeht, die nach dem tod desjenigen auftreten, der ein uneheliches kind hat. deshalb ist eine notarielle beratung und ein umfassendes testament unbedingt notwendig!! zum beispiel durch testamentsvollstreckung kann man einiges regeln. oder durch einen erbvertrag zwischen dem vater und dem unehelichen kind kann klarheit geschaffen werden

der notar kostet jetzt zwar geld, aber ein vernünftiges testament erspart eine teure auseinandersetzung und viel streit nach dem tod. je nach ihrer vermögenssituation werden sie mehrere gestaltungsmöglichkeiten haben.

LG