mir als mehrfachem Vermieter entgehen gerade hunderte von Euro wegen des milden Wetters. Ich werde wahrscheinlich viel Geld an meine Mieter zurückzahlen müssen, weil sie höhere Abschläge bezahlt haben als nötig.
Jetzt habe ich das Geld aber schon einmal und möchte es nicht zurückzahlen. Ist das rechtlich zulässig?
"dolo agit qui petit quod statim redditurus est" sagten die römer
(böse handelt, wer fordert, was sofort zurückzugeben ist)
ihre mieter können also nicht sofort eine rückzahlung verlangen, sondern sie können das geld was sie bereits haben mit künftigen mietzahlungen verrechnen
natürlich kann auch noch die kältewelle kommen, deshalb ist noch gar nicht raus wie viele nebenkosten für diesen winter jetzt angemessen waren oder nicht
sie machen doch sicher jahresnebenkostenabrechnungen
deshalb: tatsächlichen verbrauch ermitteln, dann verrechnen und nebenkostenabschläge anpassen =)