meine Steuerklasse hat sich verändert.
Muss ich das selbst angeben oder darf ich warten, bis das jemand entdeckt und bis dahin noch von den steuerlichen Vorteilen profitieren?
Nein, das müssen Sie anzeigen!
Sollten sich die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bezüglich der Steuerklasse oder der Kinderfreibeträge zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers verändert, sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Gemeindebehörde vorzuzeigen und korrigieren zu lassen.