Heirat&Scheidung&Wiederheirat&Witwenschaft

ROSE - 6. Januar 2012 um 16:28
 ROSE - 9. Januar 2012 um 09:22
Hallo !
Ich hoffe , ich werde euch nicht mit meinem Problem zur Last fallen . Ich bitte euch um eure Hilfe.
Nach einer 30 Jahre Ehe habe ich mich von meinem ersten Mann scheiden lassen und ein Jahr nach der Scheidung wieder geheiratet. Nach meiner Scheidung habe ich keinen Unterhalt beantragt , denn es wurde so in unserem Ehevertrag; im Falle der Scheidung wird keinen Unterhalt verlangt).
Das Problem liegt darin jetzt , dass mein verstorbener Mann im Ausland lebte und keine Steuer bezahlte. Daher bekomme ich auch kein Witwengeld.
Fraglich ist es jedoch jetzt , ob ich Anspruch auf Witwengeld erheben werden darf , wenn mein erster Mann sterben wird?
Für Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hallo,
ich weiß nicht, was du mit Witwengeld meinst. In Deutschland ist nur eine Witwenrente üblich, die sich nach dem Einkommen des Ehepartners bemisst.
Was das mit dem Auslandsaufenthalt deines Mannes und dessen nicht bezahlter Steuer zu tun hat, ist mir schleierhaft.
Kannst du deine Situation noch etwas präzisieren?
Hi Luisa !
Frage schon beantwortet. Ich werde kein Witwengeld beziehen dürfen , denn ich habe mich vom ersten Ehemann offiziell scheiden lassen und damit jegliches Recht auf Witwengeld ( wenn er sterben wird )verloren. (((
Danke dir der Rückmeldung.
Gruß