Guten Tag,
ich habe einen erbvertrag geschlossen, in dem ich mich verpflichtet habe, meiner schwiegertochter 1/4 meines vermögens zu vermachen. nun haben wir uns zerstritten, habe ich mich wirklich gebunden ??
Ja, in einem Erbvertrag verpflichtet man sich rechtlich bindend, in einer gewissen Weise zu testieren. Es gibt einzelne Gründe, weshalb man einen Erbvertrag anfechten kann. Diese sind im BGB unter dem Stichwort "Erbvertrag" im 5. Buch (Erbrecht) zu finden. Ein einfacher Streit reicht aber nicht.