Zahlungsverzögerung? Kündigungsgrund ?

Gelöst
POLUX - 9. Januar 2012 um 11:54
 POLUX - 10. Januar 2012 um 09:20
Guten Tag,


ich habe meine Wohnung seit 04 Monaten vermietet. Wir haben auch einen Mietvertrag für ein Jahr unterzeichnet.
Nun liegt das Problem darin ,dass der Vermieter nie an den Mietebezahlungsdatum haelt. Er überweist mir die Miete zu spät. Heute sind wir den 09 .01 und immer noch kein Mietbeitrag von ihm erhalten.
Die Frage lautet jetzt , ob diese Zahlungsverzögerung einen Grund wäre ihm den Laufpass zu geben und den Vertrag aufzulösen ?
Für Hinweise bedanke ich schon mal.
L.G

1 Antwort

Hallo,
gemäß § 535 II BGB ist dein Mieter verpflichtet, dir den Mietzins zu bezahlen. Ob ein Verzug von ca. einer Woche bereits einen Kündigungsgrund darstellt, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Dazu kannst du ja mal Urteile in der Rechtsprechung recherchieren (geht im Internet ganz schnell). Ich jedoch würde das verneinen.
Alternativ kann ich dir aber Folgendes vorschlagen:
Dein Mieter begeht eine Pflichtverletzung i.S.d. §§ 280 I, II, 286 BGB wegen seiner zu späten Zahlung. Dadurch, dass du ein Datum nach dem Kalender für die Mietzahlung festgelegt hast (hast du doch, oder?) ist eine Fristsetzung i.S.d. § 286 BGB entbehrlich und der Mieter gerät in Verzug. Dadurch kannst du Verzugszinsen gem. § 288 BGB verlangen und ihn natürlich mahnen (musst du aber nicht).
Das kannst du ihm so ja mal schreiben, wenn du dann einen Rechtsanwalt einschalten würdest und das ganze vor Gericht gehen würde, würdest du mit Sicherheit Recht bekommen und er müsste die Gerichtskosten tragen.

LG, Susi
Guten Morgen Susi !
Hab Tausend Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort. Schade , dass man dich nicht vergüten kann.)))))
L.G