können die stadtwerke einfach einseitig neue preise für wasser und strom festlegen ohne dass ich gefragt werde?ich habe jetzt schon die zweite erhöhung innerhalb von 2,5 jahren im briefkasten gefunden.ist das juristisch sauber?
Man hat ein Sonderkündigungsrecht in diesen Fällen. Falls es also einen günstigeren Anbieter gibt, können Sie jetzt einfach wechseln. Solche Vertragsanpassungen laufen über § 313 BGB. Werfen Sie doch mal einen Blick rein.