Altlasten ^^

Piratin - 9. Januar 2012 um 21:57
 shanaia - 9. Januar 2012 um 21:58
Guten Tag,


Eine Freundin und ich haben mal wegen einer blöden Idee eine GbR gegründet. Mit Gesellschaftsvertrag und allem drum und dran. Wir haben aber nicht festgelegt, dass man die Gesellschaft kündigen kann.
Inzwischen ist nur noch sie aktiv, aber ich befürchte, dass mich ihre Aktivitäten künftig Geld kosten können, denn von wirtschaften versteht sie nicht sehr viel. Wie kann ich mich aus dieser Lage herauswinden? Vielen Dank für eure Tipps.

1 Antwort

Sie können die GbR nach den gesetzlichen Vorschriften ( §§ 705 ff. BGB ) kündigen. Etwas anderes wäre nur, wenn Sie die GbR auf einen bestimmten Zeitraum eingegangen sind. Ist das der Fall?