Ich nenne ein Weingut in Südafrika mein Eigen. Möchte das Weingut aber gerne meinen Mitarbeitern vor Ort vererben, die sich jahrelang dafür eingesetzt haben.
das müssen sie testamentarisch besonders regeln, dann können ihre erben ggf nur noch einen pflcihtteil verlangen und ausbezahlt werden. aber komplett können sie das weingut nicht den händen ihrer erben entziehen (zumindest nicht nach deutschem erbrecht)