Nicht abgeholter schrank

palenkow - 9. Januar 2012 um 23:35
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 9. Januar 2012 um 23:41
Guten Tag,

ich bin unternehmer und besitze ein antiquariat. am 29.12. habe ich einem kunden einen antiken schrank zu 3000 € verkauft, den er bis zum 5.1. abholen sollte.
ich kann hier schließlich nicht alle verkauften gegenstände ewig lagern, meine räumlichkeiten sind ja auch begrenzt. bis freitag hat er ihn nicht abgeholt. nun das problem: ich habe ihn in ein nebengebäude zur weiterlagerung transportieren lassen. einer meiner mitarbeiter, für die ich als geschäftsführer ja hafte, ist gestürzt und der schrank hat einen schaden davongetragen. ich denke, ihn zu reparieren würde etwa 500 euro kosten.
ich frage mich, ob ich das nun bezahlen muss? hätte der käufer den schrank termingerecht abgeholt, wäre das ja gar nicht passiert!?

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
9. Januar 2012 um 23:41
Hi,
gute frage. rechtlich ist es folgendermaßen:
grundsätzlich hast du als schuldner vorsatz und jede fahrlässigkeit zu verantworten (§ 276 BGB). es stimmt, dass du für deine mitarbeiter, sofern sie hier als erfüllunsgehilfen gedient haben, haften musst (verantwortung des schuldners für dritte, § 278 BGB), undzwar in vollem umfang. nun war es aber so, dass der kunde den schrank nicht rechtzeitig abgeholt hat und sich somit im gläubigerverzug behaft. hier hast du als schuldner nur vorsatz und GROBE fahrlässigkeit zu veantworten. das würde ich in deinem fall verneinen. somit muss der käufer die reparatur selbst bezahlen.
lg,
b.