meine zukünftige Ex Freundin und ich haben wir zusammen eine Wohnung gekauft , ich habe die 60 % bezahlt aber die Wohnung lauft auf unseren beiden Namen.
Wäre es dann legal , die 10 % wieder zukaufen und die Wohnung zum Verkauf zu stellen , damit wir den Kaufpreis 50-50 teilen???
Für Rückmeldung danke ich euch im Voraus.
mfG
Hallo, was genau hast du vor?
wenn euch die wohnung gemeinsam gehört und du 60 % damals bezahlt hast, dann hast du auch anspruch auf 60 % des erlöses, den ihr mit wohnungsverkauf erzielt.
Hallo Sunchine !
Ich möchte eigentlich die ganze Wohnung haben , indem ich ihren Teil übernehme. Denn sie will keinen Bezug mehr zu mir haben und die Wohnung verkaufen.
Ich muss sie jetzt noch dazu Überreden ihren Teil an mir zu verkaufen;darin liegt das Problem eigentlich , dass sie 40% davon hat.
Danke der Antwort.
MFG
11. Januar 2012 um 09:42
Ich möchte eigentlich die ganze Wohnung haben , indem ich ihren Teil übernehme. Denn sie will keinen Bezug mehr zu mir haben und die Wohnung verkaufen.
Ich muss sie jetzt noch dazu Überreden ihren Teil an mir zu verkaufen;darin liegt das Problem eigentlich , dass sie 40% davon hat.
Danke der Antwort.
MFG