Guten Tag,
ich würde gerne die miete für meine 4 eigentumswohnungen erhöhen.
nun frage ich mich, ab wann ich die erhöhte miete (nur ein wenig mehr) verlangen darf.
weiß jemand von euch, wo ich suchen muss und welche fristen es hier gibt?
Hallo,
gemäß § 558 b I kannst dein Mieter die Miethöhung erst zu Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsbeginns verlangen.
Liebe Grüße,
Katharina