Guten Tag,
nur zur orientierung: unter welchen voraussetzungen kann ich als frau (war 29 jahre mit meinem mann verheiratet) unterhalt nach der scheidung verlangen?
ich bin frührenterin, seit 3 jahren.
danke forum!
gisela
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, automatisch Unterhalt zu bezahlen.
Unterhalt bekommt der eine Ehegatte vom anderen nur in besonderen Fällen, die klar abgegrenzt sind. Folgende gründe sind mir gerade spontan eingefallen:
Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB),
Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB),
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB),
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Absatz 1 BGB),
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Absatz 2 BGB),
Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB),
Billigkeitsunterhalt (§ 1576)
Wenn du denkst, dass dich der ein oder andere Fall betrifft, kannst du dich unter den "Themen" im Bereich Familienrecht ja mal genauer belesen!