öffentliche Beleidigung

K.P. - 10. Januar 2012 um 22:45
 brachiosaurus - 10. Januar 2012 um 22:46
Guten Tag,

Ich wurde in der Öffentlichkeit beleidigt. So etwas muss ich mir nicht bieten lassen, schließlich genieße ich einen exzellenten Ruf. Bei welchem Gericht muss ich klagen?

1 Antwort

brachiosaurus
10. Januar 2012 um 22:46
Hallo. Prinzipiell vor dem Amtsgericht (Strafkammer). Aber seien Sie gewarnt: wenn es nicht ganz eindeutig eine Beleidigung war, dann kann es auch für Sie schlecht ausgehen.
Das Gericht wird jede mögliche Auslegung berücksichtigen.