Ich wurde in der Öffentlichkeit beleidigt. So etwas muss ich mir nicht bieten lassen, schließlich genieße ich einen exzellenten Ruf. Bei welchem Gericht muss ich klagen?
Hallo. Prinzipiell vor dem Amtsgericht (Strafkammer). Aber seien Sie gewarnt: wenn es nicht ganz eindeutig eine Beleidigung war, dann kann es auch für Sie schlecht ausgehen.
Das Gericht wird jede mögliche Auslegung berücksichtigen.