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Verbraucherrecht
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Muss ich erscheinen?
Gernot72
- 11. Januar 2012 um 23:40
IndoChine -
11. Januar 2012 um 23:40
Guten Tag,
ich habe eine beiladung als zeuge vor gericht bekommen
muss ich da erscheinen?
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Tipps - Arbeitsrecht
1 Antwort
Antwort 1 / 1
IndoChine
11. Januar 2012 um 23:40
Ja, das müssen Sie. Man wird Ihnen auch anbieten, für die Auslagen die Sie hatten, aufzukommen.
Aber Sie haben möglicherweise ein Aussageverweigerungsrecht.
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