hannes
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12. Januar 2012 um 13:01
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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12. Januar 2012 um 13:03
Guten Tag,
ich habe mir bei sport scheck ein paar ski gekauft, die ich eigentlich in den faschingsferien nutzen wollte. nun habe ich gesehen, dass die skibindung sehr leiwändisch ist und an einer seite schon leicht rausgebrochen ist.
mein schwager hat ein reparaturgeschäft für sportartikel, daher würde ich gerne den doch recht hohen preis der ski mindern und sie dann (für mich kostenlos) bei ihm reparieren lassen.
wäre das möglich?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 12. Januar 2012 um 13:03
Guten Morgen Hannes,
bei deinen Ski liegt zweifelsohne ein Sachmangel vor. Also hast du nach § 437 Gewährleistungsrechte. 437 Nr. 1 sieht jedoch zuerst eine Nacherfüllung vor, die du dem Unternehmer gewähren musst. Die Nacherfüllung kann entweder in einer Neulieferung oder in einer Reparatur (falls möglich) bestehen.
Wenn dir dies unzumutbar ist, eine Unmöglichkeit vorliegt oder die Nacherfüllung gescheitert ist, kannst du gem. § 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.