Guten Tag,
ich bin Krankenpflegerin von Beruf. ich übernehme meine Schicht von 17.00 bis 08.00 morgens.
Wird meine Schicht als Nachtschicht arbeitsrechtlich angesehen ?
Für Antwort(en) bedanke ich mich schon mal.
L.G
Hallo,
was meinst du mit "arbeitsrechtlich angesehen"?
In der Nachschicht verdient man i.d.R. mehr. Aber das müsste dann in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein!