Guten Tag,
folgende situation: a leiht dem b sein fahrrad und b verkauft es während er das fahrrad bei sich im hof stehen hat an c
wem gehört jetzt das fahrrad?
Hi. Es gibt den sogenannten "gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten" § 932 BGB. Sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Gutgläubigkeit des Erwerbers, kann er neuer Eigentümer werden. Der alte Eigentümer kann aber freilich das Geld herausfordern was der Verkäufer dafür erhalten hat. In deinem Beispiel ist C der neue Eigentümer.