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Neuer Arbeitgeber
liftboy
- 14. Januar 2012 um 21:19
memorie -
14. Januar 2012 um 21:19
Guten Tag,
wir bekommen einen neuer arbeitgeber (unternehmensübernahme) bekommen wir auch neue arbeitsverträge oder muss er sich an die alten halten?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
memorie
14. Januar 2012 um 21:19
Die Beschäftigungsverhältnisse gehen mit über § 613a BGB. Ihr Vertrag bleibt also gleich. Aber es können Kündigungen auf die Beschäftigten zukommen, wenn einzelene Abteilungen dicht gemacht werden!
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