habe meine anteile verkauft, weil die mehrheitsverhältnisse jetzt von absoluten deppen gehalten werden die eine ahnung von nichts haben
jetzt meine rechtliche frage: könnte ich auch nach dem verkauf meiner anteile für dinge haftbar gemacht werden die die aktuellen gesellschafter verbocken?
Als ehemaliger Gesellschafter haftet man nur für die Verbindlichkeiten, die auch während der Zeit in der man Gesellschafter war eingegangen wurden. Dafür haftet man 5 Jahre soweit ich weiß. Aber für neue Verbindlichkeiten können Sie nicht mehr haftbar gemacht werden! Das wäre ja auch noch schöner...