Reichweite der Haftung

Florian20 - 14. Januar 2012 um 21:26
 ludwigo - 14. Januar 2012 um 21:27
Guten Tag,


habe meine anteile verkauft, weil die mehrheitsverhältnisse jetzt von absoluten deppen gehalten werden die eine ahnung von nichts haben
jetzt meine rechtliche frage: könnte ich auch nach dem verkauf meiner anteile für dinge haftbar gemacht werden die die aktuellen gesellschafter verbocken?

1 Antwort

Als ehemaliger Gesellschafter haftet man nur für die Verbindlichkeiten, die auch während der Zeit in der man Gesellschafter war eingegangen wurden. Dafür haftet man 5 Jahre soweit ich weiß. Aber für neue Verbindlichkeiten können Sie nicht mehr haftbar gemacht werden! Das wäre ja auch noch schöner...