Guten Tag,
wenn ich von jemandem eine falsche steuerliche Beratung bekommen habe, kann ich dann Strafzahlungen an das Finanzamt, die ich leisten musste, an den Berater weitergeben?
Danke euch
sofern es sich dabei um einen beruflichen steuerberater handelt, der ihnen die falsche auskunft erteilt hat, würde ich das bejahen . es handelt sich um eine sonstige pflichtverletzung gem. § 280 I BGB. du hast anspruch auf schadensersatz neben der leistung.
denn es ist gerade seine hauptpflicht aus dem vertrag, ihnen richtige auskünfte zu erteilen
je nach dem haftet er persönlich oder seine versicherung springt ein