Gustav C.
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14. Januar 2012 um 23:28
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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14. Januar 2012 um 23:29
Guten Tag,
ich bin derzeit 56 jahre alt und arbeite vollzeit bei der gemeinde. betrifft mich die rente mit 67 nun oder nicht? wurde sie schon beschlossen oder nicht?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 14. Januar 2012 um 23:29
Lieber Gustav,
bisher wurde die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.
Das sogenannte "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) sieht ab dem Jahr 2012 einen stufenweisen Einstieg in die Rente mit 67 wie folgt vor (§ 235 SGB VI):
Geburtsjahr des Versicherten vor 1947: Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.
Geburtsjahr 1947 bis 1963: Die Anhebung der Regelaltersgrenze erfolgt zunächst in Einmonatsschritten, später dann in Zweimonatsschritten.
Geburtsjahr ab 1964: Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Wie gesagt: STUFENWEISE. Dich wird die Rente mit 67 aufgrund deines Alters nicht betreffen.