Widerruf in Textform?

selma - 15. Januar 2012 um 22:12
 evi - 15. Januar 2012 um 22:15
Guten Tag,

gemäß einer widerrufsbelehrung muss der widerruf, den ich ausüben möchte, in textform erklärt werden. was ist damit gemeint? nicht mündlich, sondern schriftlich?

1 Antwort

hallo,
ja schriftlich eben nicht. schriftform im sinne des gesetzes bedeutet nicht nur schriftlich sondern noch einiges mehr. aber du hast ja nach der textform gefragt. unter textform versteht man, dass die erklärung in einer urkunde oder auf andere zur dauerhaften wiedergabe von schriftzeichen geeignete weise (z.b. auch per Mail oder fax) abgegeben werden muss. eine originalunterschrift ist nicht nötig. eine eingescannte version oder ein faksimilestempel etwa genügt auch.

lg aus hamburg,
evi