Vaterschaftanfechtung&Unterhalt

KAYHEN - 16. Januar 2012 um 11:02
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 16. Januar 2012 um 21:01
Guten Tag,

Kurze Frage bitte. Und zwar ob ein Paragraph gibt , das besagt dass der Vater dazu gezwungen wird , seinem " Kind " ein Unterhalt zu überweisen , selbst wenn der Vater vorhast , seine Vaterschaft anzufechten vorhat ?
Danke im Voraus.
MFG

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
16. Januar 2012 um 21:01
Hallo,
der vater muss solange unterhalt bezahlen, bis er WIRKSAM gegen die vaterschaft vorgegangen ist. das ergibt sich aus § 1601 BGB.

MfG,
B.