Steht uns was zu ?

cabola - 16. Januar 2012 um 16:33
 cabola - 17. Januar 2012 um 14:36
Guten Abend zusammen !

Ich wende mich an euch , weil ich eure Meinung erstmals hören möchte.

mein ex - Mann überweist mir einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 1700 Euro ( wir haben zwei Töchter: 14 und 18 Jahre).
Doch hat er unserer Tochter ein Erbteil in Höhe von 80.000.00 Euro versprochen ihr Studium abschließen zu können . Doch hat nichts schriftliches in der Hand.
Fraglich ist es jetzt , ob er weiterhin verpflichtet wäre , uns den Unterhalt zu überweisen, und ob uns ( meiner anderen Tochter und mir ) nach seinem Tod etwas zustehen wird.
Ich danke schon mal allen , die mich orientieren können.
L.G

1 Antwort

hallo, ja natürlich. ein pflichtteil steht dir und deiner anderen tochter immer zu! und an euren unterhaltszahlungen ändert sich deshalb auch nichts. ob sich der unterhalt deiner anderen tochter ändern, wenn sie ihren erbteil ausbezahlt komme, weil ich nicht hundert prozentig. habe versucht im internet zu recherchieren, bin aber auch keine stichhaltigen infos gestoßen . ich würde sagen, dass sie dann nicht mehr als "bedürftig" gilt und sie somit auch keinen anspruch auf unterhalt mehr hat.

aber da müsstet ihr euch mal an einen anwalt wenden,
lg, hendrik
Guten Tag hendrik59!
Hab Tausend Dank deiner schnellen Rueckmeldung)))
Ich weiss es zu schaetzen ))
L.G