basita
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16. Januar 2012 um 21:06
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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16. Januar 2012 um 21:08
Guten Tag,
Wenn man einen Widerspruch ins Grundbuch einträgt. Welche Folgen hat das für mich?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 16. Januar 2012 um 21:08
Guten Tag. Sind Sie Inhaber eines eingetragenen Rechts gegen das ein Widerspruch eingetragen wurde? Dann hätte das für Sie die Bedeutung, dass ein streitiges Verfahren eingeleitet wird um die Inhaberschaft dieses Rechts. Für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedeutet das, dass niemand mehr dieses Recht gutgläubig erwerben kann