Die Regeln zum Haustürwiderruf sind in der sog. HaustürwiderrufsRICHTLINIE erlassen worden. Es ist also keine Verordnung. Eine Verordnung würde direkt gelten, eine Richtlinie muss umgesetzt werden. Diese spezielle Richtlinie wurde auch umgesetzt undzwar im BGB. Dort gibt es entsprechende Vorschriften