Zwangsvollstreckung

jobber - 16. Januar 2012 um 21:16
 Dennis03 - 16. Januar 2012 um 21:17
Guten Tag,

Thema Zwangsvollstreckung: was darf der Gerichtsvollzieher alles antasten und was nicht?
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1 Antwort

Guten Tag. Der Gerichtsvollzieher darf solche Gegenstände pfänden, die von Wert sind und nicht zwingend benötigt werden. Die Duschwanne darf er also nicht wegpfänden, den dritten Flachbildfernseher aber sicherlich.