Appartment& Scheidung

Gelöst
VANILLA - 17. Januar 2012 um 15:32
 VANILLA - 18. Januar 2012 um 09:16
Guten Tag,

Mein Mann und ich haben zur Scheidung beschlossen.
Nun haben wir zusammen ein Appartement gekauft , wovon mir 40% angehöre.
Fraglich ist es jetzt , ob er das Apartment hinter meinem Rücken verkaufen kann , wenn ich mit dem Werkaufpreis nicht einverstanden sein soll ?
Auf eure Antwort (en ) warte ich dankend.
L.G

1 Antwort

Hallo,

wenn Sie auch im Grundbuch eingetragen sind mit Ihrem Teil von 40%, dann kann er ohne Sie nicht verkaufen. Denn niemand kann gutgläubig Eigentum erwerben, wenn Sie eingetragen sind. Und beim Notar (ein notarieller Kauf- und Auflassungsvertrag ist nötig zur Grundstücksübertragung) müssen Sie persönlich erscheinen oder eine notarielle Vollmacht ausstellen mit der auch Ihr Mann allein handeln könnte.

Aber Sie werden es mitbekommen, wenn die Wohnung veräußert werden soll!
Hallo DuGi! Hab tausend Dank für deine schnelle Rückmeldung. und vor allem für deine beruhigende Nachricht)))
L.G