Berd H
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17. Januar 2012 um 20:03
Fabob
Beiträge10Mitglied seitMittwoch April 11, 2018StatusMitgliedZuletzt online:März 24, 2020
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16. April 2018 um 21:28
Guten Tag,
Es geht um eine Gesellschaft (Kommandit). Ich bin einer der persönlich haftet, wenn etwas schief läuft. Jetzt wollen meine Genossen aber hineinschreiben in die Satzung, dass einer der Kommanditisten auch Geschäftsführer sein soll. Das wäre natürlich toll, weil er viel know-how hat. Aber wir sind uns nicht sicher, ob das auch rechtlich geht.
Vielen Dank für Beiträge!
Einschlägig sind die §§ 164, 163 Handelsgesetzbuch. Normalerweise darf ein Kommanditist in einer KG nicht Geschäftsführer sein, aber das kann man im
Gesellschaftsvertrag anders festlegen. Das ist also möglich. Aber Achtung, vertreten darf er die Gesellschaft nicht, § 170 HGB.
Fabob
Beiträge10Mitglied seitMittwoch April 11, 2018StatusMitgliedZuletzt online:März 24, 20207 16. April 2018 um 21:28
Der Kommanditist kann Prokurist der KG werden und damit auch die Geschäfte führen. Er kann auch mit weiteren Vollmachten ausgestattet werden, die sogar über die eines Prokuristen hinausgehen. Der Kommanditist kann nicht zeitgleich Komplementär der KG werden.
Des Weiteren gib es die Möglichkeit, dass eine GmbH Komplementärin der KG wird und der Kommanditist Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und damit der Geschäftsleiter der KG. Über diese Konstruktion ist der Kommanditist auch Geschäftsführer der KG. Die KG firmiert in diesem Fall als sog. GmbH & Co. KG. Zu dieser Rechtsform siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG#Geschäftsführung/Vertretung