Eigentümer in TUN&Scheidung in DE??

Gelöst
AHMAD - 18. Januar 2012 um 14:39
 AHMAD - 19. Januar 2012 um 08:59
Guten Tag,

ich bin tunesischer Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft. Ich habe hierzulande geheiratet und jetzt will mich von meiner Frau scheiden lassen .
Fraglich ist es jetzt , ob ich dem Richter von den Eigentümer berichten soll , die ich in Tunesien erworben hatte (wegen dem Unterhalt).
Ich danke euch allen fürs lesen.
L.G

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
18. Januar 2012 um 23:09
Hallo,
bei einem Scheidungsprozess trifft Sie eine Offenlegungspflicht. Diese gilt für bewegliches und unbewegliches Vermögen im In- und Ausland. Sie sind also verpflichtet auch diese Eigentümer zu nennen!

Wenn Sie in der Zugeminngemeinschaft leben und die Häufer von Anfang an hatten, wirkt sich das aber nicht nachteilig aus. Dies zählt dann zu Ihrem Anfangsvermögen.
Schön guten Morgen Herr / Frau Weltenbummler_1967!
Tausend Dank der Aufklärung. Sie haben mir quasi das Leben gerettet.)))
Lieben Gruß