ich bin tunesischer Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft. Ich habe hierzulande geheiratet und jetzt will mich von meiner Frau scheiden lassen .
Fraglich ist es jetzt , ob ich dem Richter von den Eigentümer berichten soll , die ich in Tunesien erworben hatte (wegen dem Unterhalt).
Ich danke euch allen fürs lesen.
L.G
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 18. Januar 2012 um 23:09
Hallo,
bei einem Scheidungsprozess trifft Sie eine Offenlegungspflicht. Diese gilt für bewegliches und unbewegliches Vermögen im In- und Ausland. Sie sind also verpflichtet auch diese Eigentümer zu nennen!
Wenn Sie in der Zugeminngemeinschaft leben und die Häufer von Anfang an hatten, wirkt sich das aber nicht nachteilig aus. Dies zählt dann zu Ihrem Anfangsvermögen.
19. Januar 2012 um 08:59
Tausend Dank der Aufklärung. Sie haben mir quasi das Leben gerettet.)))
Lieben Gruß