Vor paar Monaten ist mein Ehemann gestorben , dessen Eltern jetzt in Altenheim müssen. Doch reicht ihre Rente nicht alle Kosten zu decken. Außer meinem verstorbener Mann haben sie keine weitere Kinder.
Muss ich jetzt teilweise die Kosten übernehmen ?
PS: Wie haben die Gütergemeinschaft gewählt.
Vielen Dank an alle die mir weiterhelfen wollen.
L.G
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 19. Januar 2012 um 21:42
Guten Tag. Soweit ich weiß sind nur Verwandte in gerader Linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren (§1601 BGB).
Rechtlich denke ich also nicht, dass Sie den Eltern Ihres verstorbenen Ehemannes beistehen müssen. Aber Sie haben sicher eine Erbschaft gemacht oder erhalten eine Witwenrente.
Wäre es nicht im Sinne Ihres Mannes, wenn Sie einen Teil davon seinen Eltern zu Gute kommen lassen würden, bevor diese in der Altersarmut versinken?
Die Witwenrente habe ich noch nicht bekommen .... Sollte es keine andere Alternative geben , werde ich natürlich die Kosten mitübernehmen , meines Mannes zu liebe..
Danke der Rückmeldung.
23. Januar 2012 um 11:06
Die Witwenrente habe ich noch nicht bekommen .... Sollte es keine andere Alternative geben , werde ich natürlich die Kosten mitübernehmen , meines Mannes zu liebe..
Danke der Rückmeldung.