Ich habe jemanden eine Becherbergungsgewerbe geschickt , damit er hierzulande einen Urlaub macht. In der Annahme , dass er ein gutes Leben in seiner Heimat hat. Nun ist sein touristisches Visum abgelaufen und er will nicht mehr zurück. Natürlich habe ich ihn aus meiner Wohnung rausgeworfen , denn ich will keinen Konflikt mit den Ausländerbehörden haben.
Hab ich mich richtig verhalten? Riskiere ich jetzt was ?
Hi !
An deiner Stelle würde ich mich an die Behörden der ausländischen Behörden wenden und sie damit benachrichtigen....Mindestens hast du deine Unschuld nachweisen können.
Viel Glück