Guten Tag, wenn ein Vater sein Haus schon frühzeitig in die nächste Generation weitergibt und sich selbst eine Nießbrauch aum Grundstück vorbehält. Was ist dann mit den Raten und Zinsen für einen Kredit der noch eingetragen ist im Grundbuch und abbezahlt werden muss?
Herzlichen Dank.
(Ich denke er, weil er den Vertrag mit der Bank gemacht hat!)
Wieso nicht Sie als Rechtsnachfolgerin? Es geht ohnehin nur um die Zinsen, denn die Raten müssen aus dem Grundstück geleistet werden, weil eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen ist, ja?
Und auch im Innenverhältnis muss er die Zinsen nicht zahlen. Schauen Sie mal in die §§ 1192 II, 1047 BGB