Mieterhöhung, Fristen

kevin - 22. Januar 2012 um 23:30
 Loddar - 22. Januar 2012 um 23:37
Guten Tag,
mein vermieter, der sascha, hat mir nen brief geschickt in dem steht, dass er ab februar 20 euro mehr miete will. der brief ist aber erst am 10. oder 11. januar gekommen. ist das nicht bissl knapp? gibts dafür vielleicht irgendwelche fristen?!

1 Antwort

es gibt eine frist §558b BGB
zu beginn des dritten kalendermonats nach ordnungsgemäßem zugang des mieterhöhungsverlangens

abgesehen davon würde ich mich aber auch vor der angemessenheit des verlangens überzeugen (mietspiegel)