Guten Tag,
ich war erst Anfang Januar beim Zahnarzt und habe eine Krone bekommen. Diese ist mir gestern, als ich altes Brot vom 2. Advent gegessen habe, schon wieder rausgefallen. Das kann doch nicht sein! Der Zahnarzt hat bestimmt schludrig gearbeitet. Habe ich hier auch Gewährleistung?
Guten Tag.
Das Einsetzen und Herstellen einer Krone würde ich als Werk/Werklieferungsvertrag qualifizieren. Da haben Sie schon Anspruch auf Gewährleistung. Allerdings nur, wenn Ihnen nicht gesagt wurde, dass SIe kein hartes Brot mehr essen dürfen. Aber zahlt das nicht eh die Krankenkasse?
Hallo, nein, ich bin Privatpatient und muss das selbst zahlen, da ich keine Zahnzusatzversicherung habe. Nein, das wurde mir nicht gesagt. Er hat nur gesagt, dass ich nur weiche Sachen essen soll!
Geändert am 5. Januar 2019 um 06:31