LIRA
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23. Januar 2012 um 14:24
BILLY.C
Beiträge66Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 26, 2013
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24. Januar 2012 um 09:23
Guten Tag,
Ich bin 21 Jahre alt und trage den Namen meines Stiefvaters.
ich möchte den Nachnamen meines leiblichen Vaters wieder haben , den bei meinem vierten Jahresalter meine Mutter geändert hatte. ( sie waren unverheiratet).
Wie kann ich den wieder erlangen ? An wen soll ich mich wenden ?
Fuer Antwort (en) danke ich euch schon mal.
L.G
BILLY.C
Beiträge66Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 26, 20137 24. Januar 2012 um 09:23
Hallo !
Lies mal das :
Logo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3
(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.html An deiner Stell würde ich dort ans Standesamt wenden und danach fragen ... Nur die zuständigen Behörden können deinem Anliegen richtig beantworten.
Gruß